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Information zur Prüfung

Prüfungsanmeldung über UNIGRAZonline 1 Monat vor der Präsenzprüfung.

  • Altgriechisch: LV 935.308 „Altgriechischer Sprachunterricht für
    Anfänger:innen 2“
  • Latein: LV 935.305 oder 935.306 oder 935.307 „Lateinischer Sprachunterricht für Anfänger:innen 2“ 

Prüfungstermine

  • Freitag, 13. Oktober 2023, 16.30 bis 20.30 Uhr
  • Freitag, 12. Jänner 2024, 14.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 15. März 2024, 14.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 17. Mai 2024, 14.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 28. Juni 2024, 14.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 18. Oktober 2024, 14.30 bis 18.30 Uhr

Voraussetzung für die Anmeldung zu den Prüfungsterminen

  • UNIGRAZonline Anmeldung der LVn „Altgriechischer Sprachunterricht für Anfänger:innen 1 (WS) und 2 (SS)“
  • UNIGRAZonline Anmeldung der LVn „Lateinischer Sprachunterricht für Anfänger:innen 1 (WS) und 2 (SS)“
     

Ergänzungsprüfung in Altgriechisch und Latein


Prüfungsmodalitäten

Die Ergänzungsprüfungen in Altgriechisch und Latein werden als Präsenzprüfungen durchgeführt. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht und in einem Prüfungsvorgang vorgenommen wird.

1. Teil

  • Ein unbekannter altgriechischer/lateinischer Text aus dem Gesamtbereich der altgriechischen/lateinischen Literatur im Umfang von 130–150 Wörtern ist zu übersetzen. Dazu ist auch eine Frage zur Grammatik zu beantworten.
  • Die Benützung von Wörterbüchern und Grammatiken ist erlaubt.

2. Teil

  • Eine von zwei zur Auswahl stehenden bekannten Textstellen aus der Lektüreliste im Umfang von ca. 70 Wörtern ist zu übersetzen und Formen- und Grammatikfragen sind zu beantworten.
  • Die Benützung von Wörterbüchern und Grammatiken ist erlaubt.

Grundlage für den zweiten schriftlichen Teil ist die Lektüreliste der Lehrveranstaltungen

  • 935.308 „Altgriechischer Sprachunterricht für Anfänger:innen 2“

    oder
     
  • 935.305, 935.306 und 935.307„Lateinischer Sprachunterricht für
    Anfänger:innen 2“

    oder
     
  • 232.003 „Latein Ergänzungsprüfung“ (REWI)


Prüfungsdauer

  • 1. Teil: 180 Minuten
  • 2. Teil: 60 Minuten

Anmerkung: Es werden von Beginn an beide Prüfungsteile ausgeteilt. Die Zeiteinteilung der insgesamt 4 Stunden obliegt den Studierenden selbst.


Nicht erlaubte Hilfsmittel bei beiden Teilen

  • Elektronische Wörterbücher und andere elektronische Hilfsmittel
  • Übersetzungen (analog und digital)
  • Direkt den Lesetexten zugeordnete Vokabellisten
  • Hilfsmittel via Internet 


Beurteilung

Das Gesamtergebnis setzt sich aus zwei Teilnoten zusammen:

  • Der 1. Teil ist ab 60% richtiger Übersetzung ins Deutsche positiv. Bei einem „Nicht genügend“ unter 40% auf einen der beiden Teile ist die Gesamtprüfung negativ und beide Teile der Prüfung müssen an einem anderen Termin wiederholt werden. Bei einem „Nicht genügend“ über 40% auf einen Teil wird das Gesamtergebnis zusammen mit dem 2. Teil errechnet. Bei einem „Genügend“ auf den 2. Teil ist das Gesamtergebnis in diesem Fall positiv.
  • Der 2. Teil wird extra bewertet und ist ab 60% richtiger Übersetzung ins Deutsche positiv.
  • Die Gesamtnote setzt sich aus den beiden Teilnoten zusammen, wobei beide Teile gleich gewichtet werden.

Sollten PrüfungskandidatInnen ein negatives Gesamtergebnis erzielen, können sie zum nächsten Prüfungstermin antreten.

Es gibt keine Sperrfrist aber auch negative Gesamtergebnisse werden in UG Online als gültig eingetragen.

Nach 3 erfolglosen Terminen muss der 4. Termin als kommissionelle Prüfung (schriftlich und mündlich) abgelegt werden.

Ist auch dieser Termin negativ, kann man an der Uni nicht mehr zur Ergänzungsprüfung antreten. (Antritt bei externen Prüfungseinrichtungen wie am Abendgymnasium ist weiterhin möglich.)

 

Änderungen vorbehalten!

 

Kontakt

Mag. Dr.

Bettina Leitner

Telefon:+43 316 380 - 2695

Bürozeiten:
Mo. 9:00 - 13:00
Mi. 9:00 - 11:00
Do. 9:00 - 13:00
Fr. 10:00 - 15:00

Richtlinien zu Online-Prüfungen

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